Kooperationsvereinbarung

zwischen der

 

Gemeinde Waldfeucht,

dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.,


Fachdienst Gemeindesozialarbeit

 

und der  

 

Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Heinsberg-Waldfeucht

für den „Aktionskreis Flüchtlingshilfe-Waldfeucht“

 

 

 

 

 

 

  1. Ausgangslage

    Durch die gestiegene Anzahl von Kriegen und Bürgerkriegen und aus Furcht vor Terror und Gewalt suchen zunehmend mehr Menschen Zuflucht in Deutschland.
    In der Gemeinde Waldfeucht leben zurzeit ca. 90 Personen in Flüchtlingsunter-künften. In der Gemeinde haben sie Residenzpflicht während der Dauer des Verfahrens zur Anerkennung ihres Asylantenstatus. Mit Anerkennung des Bleiberechtes haben sie das Recht ihren Wohnort in Deutschland frei zu wählen. Solange sie nicht das Recht haben, Arbeit aufzunehmen, kann diese Zeit der Untätigkeit genutzt werden, um die Flüchtlinge mit dem Leben in Deutschland vertraut zu machen.
    Deutschland ist für diese Menschen ein fremdes Land mit fremder Sprache, Kultur und Religion. Die Menschen haben schwere Fluchtwege bewältigt und sind mitunter aufgrund der Zustände und Erlebnisse in ihrem Heimatland traumatisiert.

  1.  Versorgung der Flüchtlinge durch die Gemeinde Waldfeucht

    Die Gemeinde Waldfeucht ist für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge während des Asylverfahrens zuständig. Die Unterbringung erfolgt hierbei in Gemeinschaftsunterkünften.


  1. Zweck der Vereinbarung

    Zweck dieser Vereinbarung ist es, den ehrenamtlichen Mitgliedern
    des Aktionskreises, während der Ausübung ihrer Tätigkeit Sicherheit zu geben.
    Sie soll die Eigenständigkeit ihrer Mitglieder unterstützen und nicht eingrenzen.
    Die Vereinbarung gibt dem Aktionskreis den äußeren Rahmen für die Geschäftsführung und legt Zuständigkeiten fest.
    Sie soll nach außen Transparenz über die Arbeit des Aktionskreises bilden und damit zur Akquirierung neuer Mitglieder beitragen.


  1. Grundsätze des Aktionskreises

    Für die Mitglieder des Aktionskreises steht die Hilfe gegenüber Hilfsbedürftigen Menschen im Vordergrund.

    Es ist für die Mitglieder nicht relevant, ob es sich bei den Flüchtlingen um Armutsflüchtlinge oder Kriegsflüchtlinge handelt oder welcher Nationalität bzw. Ethnie, Religion oder Hautfarbe sie angehören.

    Flüchtlingshilfe im Sinne des Aktionskreises besteht aus Hilfe zur Selbsthilfe, nicht aus Überversorgung.

    Der Aktionskreis ist eine eigenständige Organisation, die weder parteipolitisch noch kirchlich agiert.


  1. Ziele des Aktionskreises

    Ziel des Aktionskreises ist es, sich den in der Gemeinde Waldfeucht lebenden Flüchtlingen anzunehmen. Es soll eine Willkommensatmosphäre entstehen. Es soll versucht werden, sich ihrer unterschiedlichen Probleme anzunehmen, sie zu begleiten und zu unterstützen. 
    Ein wesentlicher Faktor hierbei ist die Sprache. Mit einem niederschwelligen Sprachkurs sollen die Menschen die Alltagssprache lernen, um sich in Deutschland zurechtzufinden.

    Das Angebot des Aktionskreises richtet sich dabei nach den sich zur Verfügung stellenden Ehrenamtlichen mit ihren Fähigkeiten und Talenten.

    Traumatisierte Menschen werden von ausgebildeten Fachkräften begleitet und ggf. zu Therapien empfohlen.


    Zur Konfliktbewältigung innerhalb der Flüchtlingsgemeinschaft wird eine Vertrauensperson eingesetzt.

 

  1. Kurzfristige Ziele

    Aufbau eines funktionierenden Aktionskreises mit einer:
    - Steuerungsgruppe,
    - Gruppe die unterstützt bei der Alltagsbewältigung,
    - Gruppe zur Sprachförderung,
    - Gruppe zur Ausrichtung von Begegnungsmöglichkeiten,
    - Gruppe zur Organisation von Sachspenden,
    - Gruppe zum Einrichten einer Fahrradwerkstatt.

    danach:

    - Vernetzung der Gruppen untereinander
    - eigenverantwortliche Gruppenarbeit
    - Teilnahme an Workshops für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer

    mit dem Ziel:

    - Sprache zu vermitteln und zu vertiefen,
    - Patenschaften für Familien zu übernehmen,
    - Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags zu geben
    - Kontakt zur Bevölkerung zu pflegen.

  2. Langfristige Ziele

    Angebote an die Flüchtlinge:
    - Begegnungsmöglichkeiten, Cafés, Grillnachmittag,
    - Spielenachmittage,
    - Kinderspiele,
    - gemeinsames Kochen und Nähen,
    - Einrichten einer Fahrradwerkstatt,
    - Versorgung mit Sachen des täglichen Gebrauchs,
    - Fahrradausflüge, Picknicks.


 

  1. Art der Hilfe

 

Flüchtlinge werden neben der Sprache auch für Brauchtum und Kultur sensibilisiert. Sie werden an die Erfordernisse (Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit) in der Arbeitswelt herangeführt.
Ihnen werden ihre/unsere Rechte und Pflichten vermittelt. Sie werden angeleitet, ihren Alltag selbstständig und sicher zu bewältigen.
Dabei können und sollen die Ehrenamtler des Aktionskreises die professionellen Fachkräfte der Integrationsarbeit nicht ersetzen, sie stellen jedoch ein zusätzliches Instrument der kommunalen Integrationsarbeit dar.

Die staatlichen Stellen sollen nicht von ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge entbunden werden.

 

  1. Inhalte

 

  1. Ehrenamtliche Helfer

    Alle ehrenamtlichen Helfer, die im Aktionskreis registriert sind, werden von der Gemeinde mit einem Flüchtlingshelferausweis mit Passbild ausgestattet.

    Über die GdG Heinsberg-Waldfeucht wird dieser Personenkreis in Ausübung seiner Tätigkeit Haftpflicht und Unfall versichert.

    Die Caritas -Gemeindesozialarbeit- übernimmt die Beratung, Vermittlung von Schulungen, Unterstützung bei Schulung und Beantragung von Zuwendungen.

    Alle Ehrenamtler arbeiten nach ihren eigenen zeitlichen Vorstellungen.
    Es besteht keine Erwartungshaltung weder seitens der Gemeinde oder der Bevölkerung noch der Flüchtlinge.

  2. Nutzung von Gebäuden

    Für die Durchführung von Deutschunterrichten stellt die Pfarrgemeinde St. Johannes d. T. Haaren geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einem pfleglichen Zustand zu halten. Es wird ein Belegungsplan erstellt.

    Für die Durchführung von Übungsstunden, Begegnungsmöglichkeiten, Kaffeenachmittagen stellt die Gemeinde Waldfeucht nach Verfügbarkeit, Möglichkeit und in Absprache Räume zur Verfügung. Hierzu werden eine Hausordnung und Belegungspläne erstellt.


  3. Vermittlung der Ehrenamtler zur Alltagsbewältigung an die Flüchtlinge

    Die Vermittlung /Terminierung der zur Verfügung stehenden Mitglieder des Aktionskreises an die Flüchtlinge für Patenschaften und Behördengänge erfolgt über die Flüchtlingsbetreuung der Gemeinde Waldfeucht.  Dazu benennt der Aktionskreis eine(n) AnsprechpartnerIn.

    Die Begleitung bei Arztbesuchen, zu Einkäufen, bei Spaziergängen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Gruppe „Alltagsbewältigung/ Betreuung“. Dazu hält dieser Personenkreis ständig Kontakt zu den Flüchtlingen.
    Ziel ist es, während der Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen, Arztbesuchen etc. zu versuchen, Eigenverantwortung herzustellen und Sprache zu fördern.

    Die Menschen mit Traumata sollen von fachkundigen Ehrenamtlern begleitet werden.



    Den Menschen in Konfliktsituationen untereinander oder mit Behörden soll durch eine moderierende Vertrauensperson geholfen werden.
    Es wird eine wöchentl. feste Sprechstunde eingerichtet.

  4. Durchführung von Sprachunterrichten

    Die Sprachunterrichte werden nach dem „Deutschkurs für Asylbewerber“ Thannhauser Model durchgeführt. Die Unterrichte werden in Kleingruppen durchgeführt. Die DeutschlehrerInnnen haben sich darauf verständigt, jeweils 2 Zeitstunden zu unterrichten. Dabei werden jeweils 2 Gruppen mit max. 5 Personen ausgebildet. Die Ausbildungs- bzw. Übungsstunden sind wöchentlich wiederkehrend zur gleichen Uhrzeit, zum einen um die Organisationsarbeit zu verringern, zum anderen um die Teilnehmer an feste Zeiten zu gewöhnen.
    Die Unterrichtsmethodik obliegt den LehrerInnnen.
    ÜbungshelferInnen vertiefen den Stoff an zeitversetzten Tagen.
    Der Zeitpunkt des Unterrichts richtet sich nach der Verfügbarkeit der Durchführenden.
    Die Sprachlehrer helfen bei der Übersetzung von Briefen, Formularen und Bescheiden nach ihren Möglichkeiten.


  5. Durchführung von Begegnungsmöglichkeiten

    Es ist geplant, regelmäßig „KennenLernCafes“ durchzuführen, die in lockerer Atmosphäre bei Kaffee und Tee dazu einladen sollen, sich auszutauschen. Ziel soll es sein, dass dabei lediglich deutsch gesprochen wird. Einheimische werden dazu eingeladen.

    Es ist geplant regelmäßig Veranstaltungen durchzuführen, bei denen einheimische und fremdländische Kost serviert wird. Diese Gemeinschaftsveranstaltungen sollen im Miteinander mit den Flüchtlingen organisiert werden.


  6. Sammlung von Sachspenden

    Wenn Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es geplant, eine Gruppe zu akquirieren und zu bilden, die die Organisation von Sachspenden (Geschirr, Bestecke, Kinderspielzeug, Bücher, Babywaren etc.) übernimmt.
    Dieses Warenlager soll in Zusammenarbeit mit der caritativen Initiative „Hand in Hand“ auch Bedürftigen der Gemeinde zugänglich gemacht werden.


    In Absprache mit „Hand in Hand“ können Kleidung und Schuhe aus deren Kleiderkammer bezogen werden, soweit es die Kapazitäten zu lassen.




  7. Einrichtung einer Fahrradwerkstatt

    Wenn Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es geplant, eine Gruppe zu akquirieren und zu bilden, die die Organisation und den Betrieb einer Fahrradwerkstatt übernimmt. Hier sollen die Flüchtlinge aktiv eingebunden werden. Dort könnte ebenso ein Fahrradlager entstehen.  Diese Fahrradwerkstatt soll in Zusammenarbeit mit dem  „Kümmerernetzwerk“ auch Bedürftigen der Gemeinde zugänglich gemacht werden.


  8. Finanzen

    Spenden können über das u.a. Konto erfolgen. Für Einzahlungen, die mit dem Vermerk „Flüchtlingshilfe“ erfolgen, kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
    Der Aktionkreis legt ein eigenes Girokonto an. Es wird eine Handkasse angelegt. Die Kalkulation der Projekte erfolgt in Abstimmung mit dem/der FinanzverwalterIn der Steuerungsgruppe.

    Bei Ausgaben für Projekte bis 100€ kann die/der FinanzverwalterIn eigenständig  entscheiden. Ausgaben darüber sind von 3 Mitgliedern der  Steuerungsgruppe im Vorfeld zu genehmigen.

    Die Prüfung der Kasse erfolgt durch Prüfer des Kirchenvorstandes zum Jahresende. Der Kassenbericht erfolgt bei der Jahreshauptversammlung. Eine Entlastung erfolgt auf Antrag des Kassenprüfers.

    Steuerungsgruppe

    Zur Geschäftsführung, zum Informationsaustausch mit übergeordneten Gremien,  zur gegenseitigen Vernetzung innerhalb der Gruppen und zur Planung von Projekten hat sich eine Steuerungsgruppe gebildet. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus den Zuständigen für:
    - Leitung
    - Finanzen
    - Schriftführung / Medien
    - LeiterIn Grp 2 Alltagsbewältigung/Betreuung
    - LeiterIn Grp 3 Sprache
    - LeiterIn Grp 4 Begegnungsmöglichkeiten

    - LeiterIn Grp 5 Sachspenden (wenn installiert)
    - LeiterIn Grp 6 Fahrradwerkstatt (wenn installiert)
    und einer Vertreterin der Caritas -Gemeindesozialarbeit-

    Es wurde eine eigene E-Mail-Adresse angelegt:
    flüchtlingshilfe-waldfeucht@web.de



  9.  Besprechungstermine

    Es ist geplant,

    - einmal Jährlich eine Jahreshauptversammlung durchzuführen, zu der alle Kooperationspartner und alle Ehrenamtlichen des Aktionskreises geladen werden. Gegenstand der Versammlung soll es sein, Bilanz zu ziehen und Ausblick zu halten. Ebenso sollen Probleme, die nicht unmittelbar gelöst werden können, angesprochen werden, weil alle Zuständigen anwesend sind.

    -zunächst einmal monatlich eine Steuergruppensitzung durchzuführen.

    -dass sich die einzelnen Gruppen nach Bedarf treffen.


 

Erstattung von Kosten

Für die registrierten Mitglieder besteht die Möglichkeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten Fahrkosten beim Aktionskreis geltend zu machen.

Die in direktem Zusammenhang mit ihrem ehrenamtlichen Engagement stehenden übrigen Kosten (Materialkosten, Telefon- und Portokosten) werden nur nach vorheriger Absprache mit der Steuerungsgruppe erstattet.

 



 

Versicherungsschutz

Die registrierten Mitglieder des AK sind in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die GdG Heinsberg-Waldfeucht haftpflicht- und unfallversichert.
Siehe Anlage -1-


 

  1. Schweigepflicht und Datenschutz

    Während und nach Beendigung ihrer Mitarbeit sind die ehrenamtlichen Mitglieder verpflichtet, über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten - insbesondere über Persönlichkeitsrechte relevante Angelegenh. - Verschwiegenheit zu bewahren.

    Die persönlichen Daten der ehrenamtlichen Mitglieder werden ausschließlich für interne Verwendung gespeichert.  Mit dem Anmeldebogen haben sie dazu ihr Einverständnis gegeben.

     

  2. Kenntnisnahme der Vereinbarung

    Jedes Mitglied erhält / nimmt Kenntnis von dieser Vereinbarung.


  3. Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung

    Die Kooperationsvereinbarung gilt vom 01.11. 2015 bis zum 31.12.2016.
    Die Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens
    2 Monate vor Ablauf gekündigt wird.