Kooperationsvereinbarung
zwischen der
Gemeinde Waldfeucht,
dem Caritasverband für die Region Heinsberg e.V.,
Fachdienst Gemeindesozialarbeit
und der
Gemeinschaft der Gemeinden (GdG)
Heinsberg-Waldfeucht
für den „Aktionskreis Flüchtlingshilfe-Waldfeucht“
Kurzfristige Ziele
Aufbau eines funktionierenden Aktionskreises mit einer:
- Steuerungsgruppe,
- Gruppe die unterstützt bei der Alltagsbewältigung,
- Gruppe zur Sprachförderung,
- Gruppe zur Ausrichtung von Begegnungsmöglichkeiten,
- Gruppe zur Organisation von Sachspenden,
- Gruppe zum Einrichten einer Fahrradwerkstatt.
danach:
- Vernetzung der Gruppen untereinander
- eigenverantwortliche Gruppenarbeit
- Teilnahme an Workshops für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer
mit dem Ziel:
- Sprache zu vermitteln und zu vertiefen,
- Patenschaften für Familien zu übernehmen,
- Hilfestellung zur Bewältigung des Alltags zu geben
- Kontakt zur Bevölkerung zu pflegen.
Langfristige Ziele
Angebote an die Flüchtlinge:
- Begegnungsmöglichkeiten, Cafés, Grillnachmittag,
- Spielenachmittage,
- Kinderspiele,
- gemeinsames Kochen und Nähen,
- Einrichten einer Fahrradwerkstatt,
- Versorgung mit Sachen des täglichen Gebrauchs,
- Fahrradausflüge, Picknicks.
Flüchtlinge werden neben der Sprache auch für Brauchtum und Kultur
sensibilisiert. Sie werden an die Erfordernisse (Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit) in der Arbeitswelt herangeführt.
Ihnen werden ihre/unsere Rechte und Pflichten vermittelt. Sie werden angeleitet, ihren Alltag selbstständig und sicher zu bewältigen.
Dabei können und sollen die Ehrenamtler des Aktionskreises die professionellen Fachkräfte der Integrationsarbeit nicht ersetzen, sie stellen jedoch ein zusätzliches Instrument der
kommunalen Integrationsarbeit dar.
Die staatlichen Stellen sollen nicht von ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge entbunden werden.
Ehrenamtliche Helfer
Alle ehrenamtlichen Helfer, die im Aktionskreis registriert
sind, werden von der Gemeinde mit einem Flüchtlingshelferausweis mit Passbild ausgestattet.
Über die GdG Heinsberg-Waldfeucht wird dieser Personenkreis in Ausübung seiner Tätigkeit Haftpflicht und Unfall versichert.
Die Caritas -Gemeindesozialarbeit- übernimmt die Beratung, Vermittlung von Schulungen, Unterstützung bei
Schulung und Beantragung von Zuwendungen.
Alle Ehrenamtler arbeiten nach ihren eigenen zeitlichen Vorstellungen.
Es besteht keine Erwartungshaltung weder seitens der Gemeinde oder der Bevölkerung noch der Flüchtlinge.
Nutzung von Gebäuden
Für die Durchführung von Deutschunterrichten stellt die Pfarrgemeinde St. Johannes d. T. Haaren geeignete
Räumlichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einem pfleglichen Zustand zu halten. Es wird ein Belegungsplan erstellt.
Für die Durchführung von Übungsstunden, Begegnungsmöglichkeiten, Kaffeenachmittagen stellt die Gemeinde Waldfeucht nach Verfügbarkeit, Möglichkeit und in Absprache Räume zur
Verfügung. Hierzu werden eine Hausordnung und Belegungspläne erstellt.
Vermittlung der Ehrenamtler zur Alltagsbewältigung an die
Flüchtlinge
Die Vermittlung /Terminierung der zur Verfügung stehenden Mitglieder des Aktionskreises an die Flüchtlinge
für Patenschaften und Behördengänge erfolgt über die Flüchtlingsbetreuung der Gemeinde Waldfeucht. Dazu benennt der Aktionskreis eine(n) AnsprechpartnerIn.
Die Begleitung bei Arztbesuchen, zu Einkäufen, bei Spaziergängen erfolgt in eigener Zuständigkeit der Gruppe „Alltagsbewältigung/ Betreuung“. Dazu hält dieser Personenkreis
ständig Kontakt zu den Flüchtlingen.
Ziel ist es, während der Begleitung bei Einkäufen, Behördengängen, Arztbesuchen etc. zu versuchen, Eigenverantwortung herzustellen und Sprache zu fördern.
Die Menschen mit Traumata sollen von fachkundigen Ehrenamtlern begleitet werden.
Den Menschen in Konfliktsituationen untereinander oder mit Behörden soll durch eine moderierende Vertrauensperson geholfen werden.
Es wird eine wöchentl. feste Sprechstunde eingerichtet.
Durchführung von Sprachunterrichten
Die Sprachunterrichte werden nach dem „Deutschkurs für Asylbewerber“ Thannhauser Model durchgeführt. Die
Unterrichte werden in Kleingruppen durchgeführt. Die DeutschlehrerInnnen haben sich darauf verständigt, jeweils 2 Zeitstunden zu unterrichten. Dabei werden jeweils 2 Gruppen
mit max. 5 Personen ausgebildet. Die Ausbildungs- bzw. Übungsstunden sind wöchentlich wiederkehrend zur gleichen Uhrzeit, zum einen um die Organisationsarbeit zu verringern,
zum anderen um die Teilnehmer an feste Zeiten zu gewöhnen.
Die Unterrichtsmethodik obliegt den LehrerInnnen.
ÜbungshelferInnen vertiefen den Stoff an zeitversetzten Tagen.
Der Zeitpunkt des Unterrichts richtet sich nach der Verfügbarkeit der Durchführenden.
Die Sprachlehrer helfen bei der Übersetzung von Briefen, Formularen und Bescheiden nach ihren Möglichkeiten.
Durchführung von Begegnungsmöglichkeiten
Es ist geplant, regelmäßig „KennenLernCafes“ durchzuführen, die in lockerer Atmosphäre bei Kaffee und Tee
dazu einladen sollen, sich auszutauschen. Ziel soll es sein, dass dabei lediglich deutsch gesprochen wird. Einheimische werden dazu eingeladen.
Es ist geplant regelmäßig Veranstaltungen durchzuführen, bei denen einheimische und fremdländische Kost serviert wird. Diese Gemeinschaftsveranstaltungen sollen im Miteinander
mit den Flüchtlingen organisiert werden.
Sammlung von Sachspenden
Wenn Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es geplant, eine Gruppe zu akquirieren und zu bilden, die die Organisation von Sachspenden (Geschirr, Bestecke, Kinderspielzeug,
Bücher, Babywaren etc.) übernimmt.
Dieses Warenlager soll in Zusammenarbeit mit der caritativen Initiative „Hand in Hand“ auch Bedürftigen der Gemeinde zugänglich gemacht werden.
In Absprache mit „Hand in Hand“ können Kleidung und Schuhe aus deren Kleiderkammer bezogen werden, soweit es die Kapazitäten zu lassen.
Einrichtung einer Fahrradwerkstatt
Wenn Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, ist es geplant, eine Gruppe zu akquirieren und zu bilden, die die
Organisation und den Betrieb einer Fahrradwerkstatt übernimmt. Hier sollen die Flüchtlinge aktiv eingebunden werden. Dort könnte ebenso ein Fahrradlager entstehen. Diese Fahrradwerkstatt soll in Zusammenarbeit mit dem „Kümmerernetzwerk“ auch Bedürftigen der
Gemeinde zugänglich gemacht werden.
Finanzen
Spenden können über das u.a. Konto erfolgen. Für Einzahlungen, die mit dem Vermerk „Flüchtlingshilfe“
erfolgen, kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Der Aktionkreis legt ein eigenes Girokonto an. Es wird eine Handkasse angelegt. Die Kalkulation der Projekte erfolgt in Abstimmung mit dem/der FinanzverwalterIn der
Steuerungsgruppe.
Bei Ausgaben für Projekte bis 100€ kann die/der FinanzverwalterIn eigenständig entscheiden. Ausgaben darüber sind von 3 Mitgliedern der Steuerungsgruppe im Vorfeld zu
genehmigen.
Die Prüfung der Kasse erfolgt durch Prüfer des Kirchenvorstandes zum Jahresende. Der Kassenbericht erfolgt bei der Jahreshauptversammlung. Eine Entlastung erfolgt auf Antrag
des Kassenprüfers.
Steuerungsgruppe
Zur Geschäftsführung, zum Informationsaustausch mit übergeordneten Gremien, zur gegenseitigen Vernetzung innerhalb der
Gruppen und zur Planung von Projekten hat sich eine Steuerungsgruppe gebildet. Die Steuerungsgruppe setzt sich zusammen aus den Zuständigen für:
- Leitung
- Finanzen
- Schriftführung / Medien
- LeiterIn Grp 2 Alltagsbewältigung/Betreuung
- LeiterIn Grp 3 Sprache
- LeiterIn Grp 4 Begegnungsmöglichkeiten
- LeiterIn Grp 5 Sachspenden (wenn installiert)
- LeiterIn Grp 6 Fahrradwerkstatt (wenn installiert)
und einer Vertreterin der Caritas -Gemeindesozialarbeit-
Es wurde eine eigene E-Mail-Adresse angelegt:
flüchtlingshilfe-waldfeucht@web.de
Besprechungstermine
Es ist geplant,
- einmal Jährlich eine Jahreshauptversammlung durchzuführen, zu der alle Kooperationspartner und alle Ehrenamtlichen des
Aktionskreises geladen werden. Gegenstand der Versammlung soll es sein, Bilanz zu ziehen und Ausblick zu halten. Ebenso sollen Probleme, die nicht unmittelbar gelöst werden
können, angesprochen werden, weil alle Zuständigen anwesend sind.
-zunächst einmal monatlich eine Steuergruppensitzung durchzuführen.
-dass sich die einzelnen Gruppen nach Bedarf treffen.
Erstattung von Kosten
Für die registrierten Mitglieder besteht die Möglichkeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten Fahrkosten beim Aktionskreis geltend zu machen.
Die in direktem Zusammenhang mit ihrem ehrenamtlichen Engagement stehenden übrigen Kosten (Materialkosten, Telefon- und Portokosten) werden nur nach vorheriger Absprache mit der
Steuerungsgruppe erstattet.
Versicherungsschutz
Die registrierten Mitglieder des AK sind in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die GdG Heinsberg-Waldfeucht
haftpflicht- und unfallversichert.
Siehe Anlage -1-
Schweigepflicht und Datenschutz
Während und nach Beendigung ihrer Mitarbeit sind die ehrenamtlichen Mitglieder verpflichtet, über die ihnen bei
ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten - insbesondere über Persönlichkeitsrechte relevante Angelegenh. - Verschwiegenheit zu bewahren.
Die persönlichen Daten der ehrenamtlichen Mitglieder werden ausschließlich für interne Verwendung gespeichert. Mit dem Anmeldebogen
haben sie dazu ihr Einverständnis gegeben.
Kenntnisnahme der Vereinbarung
Jedes Mitglied erhält / nimmt Kenntnis von dieser Vereinbarung.
Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung gilt vom 01.11. 2015 bis zum 31.12.2016.
Die Gültigkeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens
2 Monate vor Ablauf gekündigt wird.